AGB – Allgemeine Vertragsbedingungen

La Motte – Profi Tier Training

nachfolgend auch „der Veranstalter“ genannt

gültig ab 08.01.2021

§1 Veranstalter:
Veranstalter ist La Motte – Profi Tier Training, Stephanie La Motte (Rechnungs- und Lieferanschrift sowie Halle A: Hinterm Hofe 10 a, 25348 Glückstadt).

§2 Teilnehmer:
Verbraucher, die ein Angebot bzw. eine Leistung des Veranstalters buchen bzw. einen Vertrag abschließen, werden im Folgenden Teilnehmer genannt. Mit der Anmeldung / Buchung bestätigt der Teilnehmer die aktuellen AGB sowie die Hausordnung gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben.
§3 Vertragsinhalt: (1) Der Veranstalter und der Teilnehmer schließen einen Dienstleistungsvertrag ab. Dieser hat zum Ziel, dem Teilnehmer das Erlernen bestimmter Inhalte und Techniken zu ermöglichen. Dazu erhält der Teilnehmer vom Veranstalter Inhalte und Handlungsvorschläge. (2) Es gibt keinen Anspruch auf das Erreichen bestimmter Ziele, da Erfolge in der Ausbildung maßgeblich durch die Teilnehmer selbst beeinflusst werden. Die Teilnahme an Übungssequenzen und die Durchführung der gemachten Handlungsvorschläge liegen im Ermessen des Teilnehmers und erfolgen auf eigenes Risiko.

§4 Leistungen:
La Motte – Profi Tier Training bietet Gruppenkurse, Vorträge, Workshops, Seminare, Einzelstunden, Beratungen und TopTeam Ausbildungen an. Für jede Leistung ist ein entsprechendes Anmeldeformular auszufüllen, in dem Leistungsart und -umfang, Termin und Vergütung gesondert definiert sind. Angebote und Leistungen werden ausschließlich auf Basis der aktuellen AGB angeboten.

§5 Haftung:
(1) Die Teilnahme an Veranstaltungen und Leistungen des Veranstalters erfolgt auf eigene Verantwortung und in eigener Haftung des Teilnehmers.
(2) Der Veranstalter haftet nicht für Schäden an Mensch oder Tier. Dies gilt auch für Sachschäden.
(3) Der Teilnehmer haftet für die von sich und/oder seinem Hund verursachten Schäden voll umfänglich.
(4) Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch Dritte und/oder deren Hunde verursacht werden.
(5) Begleitende Personen sind von dem entsprechenden Teilnehmer über diese Modalitäten in Kenntnis zu setzen.
(6) Die Haftung des Veranstalters für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt hiervon unberührt.

§6 Benutzung der Trainingsplätze/Trainingshalle/Trainingsgeräte:
(1) Die Benutzung der Trainingsplätze, der Trainingshallen und der Geräte ist nur den angemeldeten Personen/Hunden im Rahmen der Einzelstunden, Gruppenkurse, Seminare sowie Workshops und unter Aufsicht des Veranstalters gestattet.
(2) Der Veranstalter hat das Hausrecht auf dem Trainingsgelände, der Trainingshalle und ist berechtigt, Teilnehmer und deren Tiere des Platzes zu verweisen. Der Teilnehmer erkennt dieses Hausrecht an. (3) Kindern unter 16 Jahren ist der Aufenthalt auf dem Veranstaltungsgelände bzw. die Teilnahme an Angeboten nur in Begleitung und unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten oder nach Vorlage einer entsprechenden Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten zulässig. Der Veranstalter muss einer Teilnahme im Vorfeld ausdrücklich zustimmen. (4) Das Betreten und/oder Erklettern der Geräte ist allen Personen untersagt.

§7 Hundehaftpflichtversicherung:
Die Inanspruchnahme der Leistungen des Veranstalters setzt eine bestehende Haftpflichtversicherung des teilnehmenden Hundes voraus. Der Veranstalter ist jederzeit berechtigt, einen Nachweis hierüber zu verlangen und kann die Erbringung der vereinbarten Leistung verweigern und den Teilnehmer des Trainingsgeländes, der Trainingshalle verweisen, wenn der Teilnehmer keinen Versicherungsnachweis erbringt. Der Teilnehmer versichert mit seiner Unterschrift, dass ein ausreichender Haftpflichtschutz vorhanden ist.

§8 Impfschutz/Ansteckende Krankheiten:
(1) Der Teilnehmer versichert, dass sein Hund frei von ansteckenden Krankheiten ist und über die gesetzlich vorgeschriebenen Impfungen verfügt.
(2) Der Veranstalter ist berechtigt, einen Nachweis hierüber zu verlangen und kann, falls dieser Nachweis nicht erbracht wird, die Erbringung der vereinbarten Leistung verweigern, sowie den Teilnehmer des Trainingsgeländes, der Trainingshallen verweisen.

§9 Preise und Zahlungsfristen:
(1) Die angegebenen Preise verstehen sich in EURO (€) und beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer (MwSt.)
(2) Die Preise sind den aktuellen Anmeldeformularen bzw. den aktuellen Angaben auf der Webseite zu entnehmen.
(3) Die Zahlung der Vergütung erfolgt per Überweisung oder vor Beginn der Veranstaltung bar vor Ort. Die jeweiligen Zahlungsmodalitäten werden dem Teilnehmer im Vorfeld, entweder bei der Anmeldung oder durch Erhalt einer Rechnung, mitgeteilt.
(4) Die Beiträge sind nach Erhalt der Rechnung fällig. Auf der Rechnung werden die möglichen Zahlungsvarianten (Einmalzahlung, Ratenzahlung) und die entsprechenden Zahlungstermine explizit aufgeführt. Bei nicht fristgemäßer Bezahlung besteht kein Anspruch auf Erbringung der Leistung durch den Veranstalter und den reservierten bzw. gebuchten Platz.
(5) Einzelstunden und Hausbesuche werden gesondert abgerechnet.
(6) Werden keine Zahlungsvarianten und Termine auf der Rechnung aufgeführt gilt folgende Regel: Die Anzahlung in Höhe von 50 % muss binnen 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung geleistet werden. Die Restzahlung ist bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn fällig.
(7) Erfolgt die Anmeldung weniger als 4 Wochen vor der Veranstaltung muss die Zahlung sofort und vollständig erfolgen.
(8) Für Einzelstunden und Hausbesuche, die nicht mindestens 24 Stunden vor Beginn der Leistung abgesagt werden, wird der Preis in voller Höhe (100%) berechnet.

§10 TopTeam: Wiederholte Teilnahme/Teilnahme mit mehreren Hunden:
(1) Nimmt ein Teilnehmer zum wiederholten Male an einer Veranstaltung bzw. einem Modul teil, gelten folgende Regularien:
a) Teilnehmer und Hund wiederholen als Team gemeinsam die Veranstaltung: 50% Nachlass auf den aktuellen Preis
b) Teilnehmer wiederholt die Veranstaltung mit einem neuen Hund: 25% Nachlass auf den aktuellen Preis
(2) Nimmt ein Teilnehmer gleichzeitig mit mehr als einem Hund an einer Veranstaltung teil, gelten folgende Regularien:
a) Teilnehmer nimmt mit zwei Hunden teil: Hund 1: kein Nachlass; Hund 2: 25% Nachlass auf den aktuellen Preis.
b) Teilnehmer nimmt mit drei Hunden teil: Hund 1: kein Nachlass; Hund 2: 25% Nachlass auf den aktuellen Preis; Hund 3: 50% Nachlass auf den aktuellen Preis.
(3) Dies gilt für die Ausbildung zum TopTeam. Plätze für Wiederholer werden durch den Veranstalter vergeben. Es besteht kein Anspruch auf einen Platz.

§11 Gruppenkurse:
(1) Gruppenkurse finden in der Regel einmal pro Woche statt.
(2) Die Gruppenkurse finden ausschließlich außerhalb der schleswig-holsteinischen Schulferien statt.
(3) In den Frühjahrs-, Sommer- und Herbstferien wird ein abweichendes Programm angeboten. Winterferien sind Betriebsferien.
(4) Für das Ferienprogramm sind unter Umständen gesonderte Anmeldungen notwendig. Es entstehen aber keine weiteren Kosten für den Teilnehmer.
(5) Die Anmeldung zu einem Gruppenkurs gilt nur für denjenigen Kurs, zu dem die Anmeldung abgegeben wurde und berechtigt nicht zu einem Wechsel in einen anderen Gruppenkurs. Es liegt im Ermessen des Veranstalters, einen Kurswechsel in Ausnahmefällen zu akzeptieren.
(6) Die Gebühr / Beitrag wird per Lastschriftverfahren zum 01. eines Monats vom Teilnehmerkonto abgebucht. Sollte es sich nicht um einen Werktag handeln, gilt der nächste darauffolgende Werktag als Fälligkeitsdatum. Mit Vertragsunterzeichnung erklärt sich der Kunde damit einverstanden.
(7) Bei Rücktritt nach erfolgter Anmeldung oder bei Nichterscheinen zu den Trainingsstunden werden keine Gebühren erstattet.
(8) Bei Rücklastschriften wird eine Gebühr von 3€ pro erfolgter Rücklastschrift fällig. Zusätzlich dazu werden Bearbeitungsgebühren in einer Höhe von mindestens 2,50€ erhoben.

§12 Kündigung/Vertragsbeendigung durch den Teilnehmer:
a) TopTeam
(1) Bei der Absage durch den Teilnehmer ist dieser zur Zahlung einer Bearbeitungs- bzw. Ausfallgebühr verpflichtet. Die Höhe dieser Gebühr richtet sich nach dem Zeitpunkt der Absage.
(2) Absagen sind ausschließlich schriftlich per E-Mail oder postalisch dem Veranstalter anzuzeigen. Der Zugangstag der Mitteilung ist für die Berechnung der Tage bis zum Beginn der Veranstaltung maßgeblich.
(3) Im Falle einer Absage durch den Teilnehmer bei Gesamtbuchung der Veranstaltung sind folgende Vergütungen fällig:
– Bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn (Modul1): 500 €
– Ab 4 Wochen bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn = 50% der zu leistenden Veranstaltungsgebühren.
– Ab 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn bis Veranstaltungsbeginn = 100% der zu leistenden Veranstaltungsgebühren
(4) Im Falle einer Absage durch den Teilnehmer bei Einzelbuchung eines Moduls:
– Bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 300 €
– Ab 4 Wochen bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn = 50% der zu leistenden Veranstaltungsgebühren.
– Ab 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn bis Veranstaltungsbeginn = 100% der zu leistenden Veranstaltungsgebühren
(5) Wenn ein Teilnehmer eine gebuchte Veranstaltung absagt oder aus einer bereits laufenden Veranstaltung aussteigen muss, kann er einen Ersatzteilnehmer benennen. Der Veranstalter ist dabei aber berechtigt, den benannten Ersatzteilnehmer abzulehnen. Der Veranstalter hat dabei auf Verlangen die zur Ablehnung führenden Gründe zu offenbaren. Diese Gründe können in der Person des Tieres, aber auch in der Person des Hundeführers liegen.
b) Gruppenkurse
(1) Die Kündigungsfrist zu den laufenden Gruppenkursen beträgt für Teilnehmer 3 Monate zum Monatsende und hat schriftlich (per E-Mail oder postalisch) zu erfolgen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
(2) Stunden und Programminhalte, die aus Gründen in der Person des Teilnehmers versäumt werden, können nicht nachgeholt werden und werden nicht rückvergütet.
(3) Wenn ein Teilnehmer eine gebuchte Veranstaltung absagt oder aus einer bereits laufenden Veranstaltung aussteigen muss, kann er einen Ersatzteilnehmer benennen. Der Veranstalter ist dabei aber berechtigt, den benannten Ersatzteilnehmer abzulehnen. Der Veranstalter hat dabei auf Verlangen die zur Ablehnung führenden Gründe zu offenbaren. Diese Gründe können in der Person des Tieres, aber auch in der Person des Hundeführers liegen.
c) Einzelstunden
(1) Einzelstunden und Hausbesuche werden direkt mit dem Veranstalter terminiert und gebucht.
(2) Für Einzelstunden und Hausbesuche, die nicht mindestens 24 Stunden vor Beginn der Leistung abgesagt werden, wird der Preis in voller Höhe (100%) berechnet.
(3) Die Bezahlung von Einzelstunden und Hausbesuchen erfolgt je nach vorheriger Absprache direkt bar vor Ort oder per Überweisung.

§13 Absage von Veranstaltungen durch den Veranstalter:
(1) La Motte – Profi Tier Training behält sich vor, Veranstaltungen bei zu geringer Teilnehmerzahl aus dem Programm zu nehmen. Seminare, Workshops und Turniere können bei zu geringer Zahl der Anmeldungen kurzfristig vom Veranstalter abgesagt werden. Bereits gezahlte Gebühren werden in diesem Fall rückerstattet.
(2) Für Veranstaltungen, die aufgrund von höherer Gewalt abgesagt werden, besteht kein Nachhol- oder Rückvergütungsanspruch. Der Veranstalter wird jedoch bemüht sein, einen Ausweichtermin zu stellen. Ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht.
(3) Pro Gruppenkurs besteht kein Nachhol- oder Rückvergütungsanspruch für bis zu 3 Gruppenstunden pro Quartal, die wegen Fortbildung oder Krankheit des Trainers ausfallen. Falls mehr als 3 Gruppenstunden pro Quartal ausfallen und dadurch ein Rückvergütungsanspruch entsteht, wird dieser mit 11€ pro ausgefallener Gruppenstunde berechnet. Die Abrechnung erfolgt am Ende des Quartals.

§ 14 Verlegung des Veranstaltungsortes:
(1) Der Veranstalter ist berechtigt, den Veranstaltungsort zu verlegen, wenn der ursprünglich vorgesehene Veranstaltungsort aus Gründen der Teilnehmerzahl oder der Beschaffenheit des Platzes/Ortes für die Durchführung der Veranstaltung nicht mehr geeignet ist.
(2) Der Veranstalter ist berechtigt und die Teilnehmer sind verpflichtet, gegebenenfalls eine höhere Gebühr zu entrichten, wenn der Wechsel des Veranstaltungsortes dies erfordert.
(3) Der Teilnehmer ist berechtigt, von der Teilnahme an der Veranstaltung zurückzutreten, wenn die durch den Wechsel des Veranstaltungsortes erforderliche Erhöhung der Gebühr einen Anteil von mehr als 15 %, gemessen an der ursprünglichen Teilnahmegebühr, ausmacht.

§15 Umgang mit personenbezogenen Daten:
(1) Die in der Anmeldung erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich für Belange von La Motte – Profi Tier Training verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.
(2) Die E-Mail-Adresse wird ausschließlich zur Zusendung von Informationen, Rückfragen, Angeboten etc., die mit La Motte – Profi Tier Training in Zusammenhang stehen und zur Zusendung des Newsletters verwendet. (nach Artikel 6 §1 DSGVO)
(3) Es besteht das Recht, die Einwilligung zur Nutzung der Daten jederzeit, auch teilweise, zu widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird. Nach Widerruf der Einwilligung zur Nutzung werden die Daten innerhalb von 6 Monaten gelöscht.

§16 Ton- und Bildaufnahmen
(1) Der Veranstalter behält sich vor, Veranstaltungen in Bild und Ton aufzunehmen bzw. mitzuschneiden.
(2) Die Teilnehmer sind mit der Veröffentlichung und nicht entstellenden Bearbeitung des Materials einverstanden.
(3) Private Bild- und Tonaufnahmen sind nicht gestattet. Dies gilt für das komplette Veranstaltungsgelände.
(4) Die Veröffentlichung von Bild- und Tonaufnahmen im Zusammenhang mit dem Veranstalter sind auf externen Medien generell nicht gestattet. Der Veranstalter kann nach schriftlicher Anfrage Ausnahmegenehmigungen erteilen.
(5) Mündliche Absprachen müssen schriftlich durch den Veranstalter bestätigt werden, um Gültigkeit zu erhalten.

§16 Allgemeines Hausrecht:
(1) Der Veranstalter hat das allgemeine Hausrecht auf dem kompletten Trainingsgelände. Dies schließt auch die Trainingshallen und deren Vorplätze mit ein.
(2) Der Veranstalter hat zu jeder Zeit das Recht, einen Teilnehmer vom Gelände zu verweisen, aus Veranstaltungen auszuschließen oder Leistungen zu verweigern. Der Veranstalter hat dabei auf Verlangen die zur Ablehnung führenden Gründe zu offenbaren. Diese Gründe können in der Person des Tieres, aber auch in der Person des Hundeführers liegen.
(3) Sofern der Veranstalter es dem Teilnehmer gestattet, das Gelände mit einem Wohnwagen oder anderem Fahrzeug zu befahren, hat der Teilnehmer die Anweisungen des Veranstalters zu befolgen.
(4) Sofern der Teilnehmer sich mit seinem Fahrzeug festfährt und der Veranstalter eine Abschleppmöglichkeit organisiert, wird klargestellt, dass das Abschleppen festgefahrener Fahrzeuge ausschließlich auf Risiko des Teilnehmers erfolgte.
(5) Es wird ferner festgestellt, dass bzgl. §14 Absatz (3) kein Rechtsverhältnis zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer entsteht, sondern ausschließlich zwischen dem Teilnehmer und demjenigen, der den Teilnehmer freigeschleppt.
(6) Der entsprechende Teilnehmer haftet für sämtliche Schäden, die durch das Befahren des Geländes mit einem Wohnwagen oder einem sonstigen Fahrzeug, einschließlich des Schleppfahrzeuges an dem Trainingsgelände entstehen.

§17 Unwirksamkeit einzelner Klauseln:
Sollten einzelne Klauseln aus diesem Vertrag rechtsunwirksam sein, so bleiben die restlichen Bestandteile der Geschäftsbedingungen hiervon unberührt.

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